Produktinformation zu Werkstoffen in KRONES-Materialien
Die Europäische Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) definiert unter anderem Anforderungen an die Kommunikation in der Lieferkette. Dies beinhaltet auch Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen.
(SVHC = substances of very high concern)
Werkstoffe mit SVHC:
- Als Hersteller und Lieferant von Erzeugnissen ist KRONES sich insbesondere der Kommunikationsanforderungen gemäß REACH Artikel 33 bewusst. Wir beobachten die Entwicklung der Kandidatenliste und halten Informationen unserer Lieferanten über die Ab- oder Anwesenheit von SVHCs in unseren Produkten aktuell.
- Am 27. Juni 2018 wurde Bleimetall auf Basis der Einstufung als reproduktionstoxisch (Repro 1A, H360DF) in die Kandidatenliste nach REACH-Artikel 59 (1) aufgenommen. Alle Artikel die in dieser Kandidatenliste enthalten sind, haben in unserem KRONES.shop einen entsprechenden Hinweis auf der Produktdetailseite.
- Aktuell besteht für Blei auf der SVHC-Kandidatenliste kein Verwendungsverbot.
- Bitte beachten Sie die nationalen Vorschriften zum Umgang mit und zur Entsorgung von Blei und bleihaltigen Legierungen.